Konditionen

Das Honorar für das Mediationsverfahren orientiert sich an der Honorarordnung, die Bestandteil der Mediationsordnung ist. Für die Organisation und Durchführung von Mediationsverfahren erhebe ich eine Verfahrensgebühr, die sich an der wirtschaftlichen Bedeutung und der Komplexität des Falles orientiert.

Mein Honorar wird auf der Basis eines Stunden- (zwischen 80 Euro und 300 Euro) und/oder Tagessatzes (zwischen 500 Euro und 800 Euro) berechnet. Die Höhe des Honorars ist abhängig von dem Zeitaufwand des Konfliktes, Anzahl der Parteien und der Komplexität. Hinzu kommen ggf. verauslagte Kosten oder sonstige Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten). 

 

Die Gesamtkosten (Honorar sowie sonstiges) werden in der Regel unter den Medianten geteilt. Mit den Medianten wird eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung über die Vergütung getroffen. Diese ist für beide verbindlich, sofern nicht etwas Anderes bestimmt wird. Die Medianten haften sozusagen als Gesamtschuldner.

 

Der Mediator erhält eine Verfahrensgebühr pro Partei für die administrative Vorbereitung des Verfahrens. Die Verfahrensgebühr wird nicht erstattet, falls das Verfahren – gleich aus welchen Gründen – nicht durchgeführt wird.